Förderungen
Ab dem Jahr 2023 fördert unser Betrieb die Entwicklung des ländlichen Raumes durch die Teilnahme an folgenden Programmen, welche von der EU unterstützt werden:
Weitere Informationen unter: www.umwelt.saarland.de https://agriculture.ec.europa.eu www.saarland.de/eler www.bmel.de
Land, Bund und die EU fördern die Entwicklung des ländlichen Raums und einigen Fällen auch uns:
Für die besonders tiergerechte Ausgestaltung gab es einen Zuschuss für unseren Kuhstall aus 2013. In 2019/2020 erhalten wir Zuschüsse u.a. für
- die Investition in ein neues Güllelager mit Abdeckung und Separator zur Verringerung/Vermeidung von Emissionen als Beitrag zur Klimaverbesserung
- Kauf eines Güllefasses mit Schleppschuhverteiler zur bodennahen Gülleausbringung zur Verringerung der Emissionen und aktiven Gewässerschutz durch zielgerichtete Ausbringung
- Responder für die Milchkühe als Hilfsmittel zur Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung der Langlebigkeit unserer Milchviehherde
Weitere Informationen unter obigen Links.
Daneben nahmen wir bis 2022 an folgenden Förderprogrammen Teil:
+Blühflächen als Integration naturbetonter Strukturelemte in der Feldflur aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie Bundes- und Landesmitteln.
Auf ca. 1,7 ha legen wir järhlich mit einer standortangepassten Saatgutmischung (mind. 10 verschiedene Arten) Blühflächen an, die Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Nahrungs-, oder Wirtspflanzen. Diese Maßnahme wir im Saarland gefördert. Hoffentlich schaffen wir es dieses Jahr noch ein Bild online zu stellen: Es summt und brummt tatsächlich ganz schön in diesen Flächen :-)
+ Ausgleichszahlungen für Flächen in Natura 2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) und des Saarlandes als Festbetragsfinanzierung nach dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (SEPL)
Aktuell liegen zwei unserer Wiesen in sogenannten Natura 2000-Gebieten. In diesen Schutzgebieten sind bei der Bewirtschaftung zahlreiche Auflagen zu beachten wie z.B. das Verbot zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder das Verbot von Pflegemaßnahmen (z.B. Walzen, Schleppen, Striegeln) in bestimmten Zeiträumen. Für diese Einschränkungen wir den Bewirtschaftern aktuell ein finanzieller Ausgleich bezahlt.... in unserem Fall meiner Meinung nach völlig zurecht, da das bisschen Heu was wir von den Flächen runterholen gerade wegen den Einschränkungen bei den Pflegemaßnahmen dazu noch von geringer Qualität ist.